Rz. 64

In Bulgarien sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben (vgl. Art. 125 Mehrwertsteuergesetz). Dabei ist Abgabetermin jeweils der 14. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig. Die Steuer ist in bulgarischer Währung zu entrichten.

Umsatzsteuermeldungen müssen digital übermittelt werden. Eine Ausnahme galt bis zum 31.12.2017, wenn im Meldezeitraum maximal fünf Eingangs- oder Ausgangsrechnungen anzumelden waren. Seit dem 01.01.2018 sind alle Meldungen digital abzugeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge