Rz. 60

Ein Steuerpflichtiger, dessen Umsatz 50 Millionen DKK übersteigt, muss monatliche Umsatzsteuermeldungen einreichen (vgl. Art. 57 Mehrwertsteuergesetz). Die Meldungen sind zum 25. Tag des Folgemonats abzugeben. Zum gleichen Termin wird die Umsatzsteuer fällig.

Steuerpflichtige mit Umsätzen zwischen 5 Millionen DKK und 50 Millionen DKK geben grundsätzlich quartalsweise Umsatzsteuermeldungen ab. Sie haben allerdings ein Wahlrecht, sich für monatliche Meldungen zu entscheiden. Bei quartalsweiser Anmeldung sind sowohl die Meldungen als auch die Umsatzsteuer zum ersten Tag des dritten Folgemonats fällig, also z. B. zum 01.06. für das erste Kalendervierteljahr.

Liegt der Umsatz unter 5 Mio. DKK, sind Halbjahresmeldungen einzureichen. Diese sind jeweils zum ersten Tag des dritten Folgemonats fällig.

 

Rz. 61

Eine besondere Regelung ("Sommererleichterung") verschiebt die Steuertermine für den Meldemonat Juni auf den 17.08.

Grundsätzlich sind alle Meldungen in digitaler Form abzugeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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