Rz. 60

Ein Steuerpflichtiger, dessen Umsatz 40 Millionen SEK übersteigt, muss monatliche Umsatzsteuermeldungen einreichen. Die Meldungen sind zum 26. Tag des Folgemonats abzugeben. Zum gleichen Termin wird die Umsatzsteuer fällig.

Andernfalls sind vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Diese sind jeweils zum 12. Tag des zweiten Folgemonats fällig.

Es kann alternativ die monatliche Abgabe beantragt werden. In diesem Fall ist der Abgabetag aber weiterhin der 12. Tag des zweiten Folgemonats.

Liegt der Umsatz unter 1 Million SEK, sind Jahresmeldungen einzureichen. Diese sind jeweils zum 1. Tag des dritten Folgemonats fällig.

Grundsätzlich sind alle Meldungen in digitaler Form abzugeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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