Rz. 72

a) Verfahren bis zum 31.12.2016

Das italienische Recht kannte bis Ende 2016 keine Verpflichtung zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen. Jedoch waren die Steuerpflichtigen angehalten, ihre Umsatzsteuerschuld auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis zu berechnen und entsprechende Zahlungen an die Finanzbehörden zu leisten. Die Regelmethode war die monatliche Umsatzsteuerberechnung und Umsatzsteuerzahlung.

Das vierteljährliche Verfahren war anzuwenden, falls der Vorjahresumsatz für Dienstleistungen einen Betrag von 400.000 EUR oder für Warenlieferungen einen Betrag von 700.000 EUR nicht überschritten hatte. Bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit war stattdessen auf den erwarteten Umsatz des ersten Geschäftsjahres abzustellen. Vierteljährliche Umsatzsteuerzahler waren verpflichtet, zusätzlich einen Zins von 1 % zu entrichten.

Die monatlichen Umsatzsteuerzahlungen waren jeweils zum 16. Tag des Folgemonats fällig.

Vierteljährliche Umsatzsteuerzahlungen waren zum 16. Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Quartals fällig. Eine Ausnahme von dieser Regelung galt für das letzte Quartal, da in diesem Fall der Fälligkeitstermin grundsätzlich der 16.03. des folgenden Jahres war.

Weiterhin war am 27.12. des laufenden Jahres eine Umsatzsteuervorauszahlung zu leisten. Diese Umsatzsteuervorauszahlung konnte nach unterschiedlichen Methoden (Prognosemethode, historische Methode oder auf Basis der tatsächlich ausgeführten Geschäfte) ermittelt werden.

b) Seit dem 01.01.2017: Umsatzsteuermeldungen

 

Rz. 73

Seit dem 01.01.2017 sind in der Regel vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen in digitaler Form abzugeben. Der Abgabetermin ist der letzte Tag des zweiten folgenden Monats. Die Zahlungstermine nach dem alten Verfahren gelten allerdings weiter.

Es ist vorgesehen, die laufenden Umsatzsteuermeldungen ab dem 01.01.2019 abzuschaffen. Hintergrund ist die dann zwingende digitale Rechnungstellung über ein von den Behörden zur Verfügung gestelltes System, wodurch sämtliche Besteuerungsgrundlagen bereits bekannt sein sollen.

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