12.1 Zahlungen der Mehrwertsteuer nach Vereinnahmung (§§ 20 ff. dUStG)

 

Rz. 89

Für die Steuerabrechnung nach Vereinnahmung können sich Steuerpflichtige entscheiden, die jährlich weniger als 400.000 EUR Umsatz machen. Die Fälligkeit der MwSt für den Steuerpflichtigen entsteht am Tag des Zahlungseingangs bzw. der Vorsteuerabzug erst mit tatsächlicher Zahlung. Die obige Regelung ist in folgenden Fällen nicht anwendbar: Einfuhr bzw. Ausfuhr, Lieferungen und Warenerwerb aus der EU, bei spezifischen Transaktionen im Inlandsmarkt (Finanzleasing, Transaktionen gemäß Kredit- oder Darlehensverträgen, Warenlieferungen bzw. Leistungen, für welche eine Rechnung ausgestellt wurde, bevor die Lieferung oder Leistung erbracht wurde).

12.2 Haftungsbestimmung

 

Rz. 90

Wenn ein ausländischer Steuerpflichtiger in Slowenien steuerpflichtige Umsätze tätigt, sich aber nicht für mehrwertsteuerliche Zwecke in Slowenien registriert und daher keine slowenische MwSt verrechnet, geht die Pflicht der MwSt-Abrechnung auf den Empfänger über. Der ausländische Unternehmer hat jedoch in diesem Falle keine Möglichkeit auf die Rückerstattung eventueller slowenischer Vorsteuern.

12.3 Solidarhaftung

 

Rz. 91

Das sloMwStG sieht in bestimmten Fällen die solidarische Haftung für MwSt-Schulden vor (vgl. Art. 76 b i. V. m. Art. 205 MwSt-RL). Die Haftung tritt ein, wenn ein in Slowenien umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Transaktion, die der Steuerhinterziehung diente, beteiligt war. In diesem Fall ist für die Zahlung der MwSt neben dem Lieferanten auch der Empfänger, an den die Ware geliefert bzw. die Leistungen erbracht wurden, haftbar.

 

Rz. 92

Betroffene Unternehmer werden in solchen Fällen nachweisen müssen, dass sie auf dem Markt sorgfältig gehandelt haben und den Lieferanten entsprechend geprüft haben. Eine Überprüfungsmöglichkeit besteht seit 01.01.2010 dadurch, dass jeder Unternehmer vom Finanzamt die Information anfordern kann, ob sein Lieferant die MwSt-Erklärung abgegeben hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge