Rz. 3

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Unabdingbar ist auch die Kenntnis der EuGH-Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Verfahren betrachtet werden dürfen, die das deutsche Umsatzsteuerrecht unmittelbar betreffen, sondern auch solche zum ausländischen Umsatzsteuerrecht, bei denen Gegenstand der Prüfung Regelungen sind, die in identischer oder sehr ähnlicher Form auch in Deutschland zur Anwendung gelangen (vgl. Einführung UStG Rn. 33 ff.).

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