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Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Zum Gebiet des Vereinigten Königreichs zählen Großbritannien (England, Schottland, Wales), Nordirland sowie die Gewässer innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone. Nicht hinzuzurechnen sind die Kanalinseln Jersey, Guernsey, Alderney und Sark sowie die Isle of Man. Jedoch wird in der Praxis – für umsatzsteuerliche Zwecke – die Isle of Man dem Vereinigten Königreich als zugehörig angesehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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