Rz. 3

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der territoriale Geltungsbereich des MWStG erstreckt sich auf das Inland, in demselben Sinne, wie dieser im Handelsgesetzbuch bestimmt wurde. Gem. § 3 MWStG werden für Zwecke dieses Gesetzes verstanden:

  • unter dem "Inland" das Gebiet der Tschechischen Republik,
  • unter einem "Drittland" ein Gebiet außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft und
  • unter dem "Gebiet der Europäischen Gemeinschaft" das durch Art. 5 der MWSt-RL (RL 2006/112/EG) festgelegte Gebiet.

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