Rz. 3
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Der territoriale Geltungsbereich des MWStG erstreckt sich auf das Inland, in demselben Sinne, wie dieser im Handelsgesetzbuch bestimmt wurde. Gem. § 3 MWStG werden für Zwecke dieses Gesetzes verstanden:
- unter dem "Inland" das Gebiet der Tschechischen Republik,
- unter einem "Drittland" ein Gebiet außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft und
- unter dem "Gebiet der Europäischen Gemeinschaft" das durch Art. 5 der MWSt-RL (RL 2006/112/EG) festgelegte Gebiet.
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