12.1 Lieferungen

 

Rz. 54

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Steuer entsteht im Vereinigten Königreich grundsätzlich mit dem Eintritt des so genannten Steuerzeitpunkts. Dieser ist grundsätzlich dann, wenn die Lieferung ausgeführt wurde bzw. die Güter verfügbar gemacht werden. Er wird als Basis-Steuerzeitpunkt (basis tax point) bezeichnet. Gemäß dem Steuerzeitpunkt ist der Umsatz in der entsprechenden Umsatzsteuerperiode zu erfassen und zu erklären. Der Basis-Steuerzeitpunkt wird jedoch vom aktuellen Steuerzeitpunkt (actual tax point) überschrieben. Dieser ist gegeben, wenn

  • eine Rechnung ausgestellt oder eine Zahlung erhalten wird vor dem eigentlichen Basis-Steuerzeitpunkt, also vor Ausführung der Lieferung bzw. Verfügbarmachung der Güter,
  • eine Rechnung bis zu 14 Tage nach dem Basis-Steuerzeitpunkt ausgestellt wird. Der Ausstellungstag wird dann zum neuen Steuerzeitpunkt.
 

Rz. 55

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Wird eine Rechnung später als 14 Tage ausgestellt, wird Steuerzeitpunkt wiederum der Basis-Steuerzeitpunkt. Grundsätzlich dürfen jedoch Rechnungen nicht später als 30 Tage nach Ausführung der Lieferung bzw. Verfügbarmachung der Güter ausgestellt werden, dies würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

 
Praxis-Beispiel

Das im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registrierte Unternehmen ABC-GmbH veräußert an die Z-Ltd. in London Waren und liefert diese aus seinem britischen Lager am 29. 09. eines Jahres aus. Die Rechnung wird am 10. 10. ausgestellt. Die Umsatzsteuerperioden der ABC-GmbH sind Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember.

Lösung:

Der Basis-Steuerzeitpunkt ist der 29. 09., welcher vom aktuellen Steuerzeitpunkt, mit Ausstellung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Waren, überschrieben wird. Der Umsatz ist in der entsprechenden Umsatzsteuerperiode, in welcher der aktuelle Steuerzeitpunkt (10. 10.) liegt, zu erfassen, hier Umsatzsteuerperiode Oktober bis Dezember, und entsprechend in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen.

 

Rz. 56

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Im Rahmen der Istversteuerung (cash accounting scheme) ist der Steuerzeitpunkt dann, wann die Zahlung erhalten wird.

 

Rz. 57

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Für im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registrierte Unternehmen gilt bzgl. des Zeitpunkts der Erklärung des i. g. Erwerbs, bei Bezug von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten, als Steuerzeitpunkt der 15. Tag des Monats, der dem Monat der Lieferung folgt oder der Tag der Rechnungsausstellung. Je nachdem, was früher stattfindet.

12.2 Sonstige Leistungen

 

Rz. 58

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Bei sonstigen Leistungen ist der Basissteuerzeitpunkt dann, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde, die Leistung ausgeführt wurde. Der Basissteuerzeitpunkt wird wiederum vom aktuellen Steuerzeitpunkt (actual tax point) überschrieben. Dieser ist gegeben, wenn

  • eine Rechnung ausgestellt oder Zahlung erhalten wird vor dem eigentlichen Basissteuerzeitpunkt, also vor dem vollständigen Erbringen der Leistung,
  • eine Rechnung bis zu 14 Tage nach dem Basissteuerzeitpunkt ausgestellt wird. Der Ausstellungstag wird dann zum neuen Steuerzeitpunkt.
 

Rz. 59

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Wird eine Rechnung später als 14 Tage ausgestellt, wird Steuerzeitpunkt, wie bei den Lieferungen, wiederum der Basissteuerzeitpunkt. Ebenso dürfen Rechnungen nicht später als 30 Tage nach Ausführung der sonstigen Leistung ausgestellt werden.

 

Rz. 60

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Im Rahmen der Istversteuerung (cash accounting scheme) ist Steuerzeitpunkt dann, wann die Zahlung erhalten wird.

 

Rz. 61

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Bei fortlaufenden sonstigen Leistungen, z. B. dauernder steuerpflichtiger Vermietung eines Büros, ist Steuerzeitpunkt immer der aktuelle Steuerzeitpunkt, da die sonstige Vermietungsleistung nie abschließend ausgeführt wird. Der Steuerzeitpunkt ist somit dann, wnn eine Rechnung ausgestellt wird bzw. die Zahlung zuvor erhalten wird (außer bei speziellen Besteuerungsverfahren, wie z. B. dem "cash accounting scheme"). Weiterhin bestehen Ausnahmen bei bestimmten fortlaufenden sonstigen Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen.

 

Rz. 62

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Anstatt einer normalen Rechnung kann zunächst auch eine Zahlungsaufforderung mit der Anmerkung "this is not a VAT invoice" ausgestellt werden. Nach erfolgter Zahlung kann daraufhin eine normale Rechnung ausgestellt werden. Der Steuerzeitpunkt entspricht durch diese Vorgehensweise jedoch dem vorgelagerten Zahlungseingang. Dies gewährt einen gewissen "cash-flow"-Vorteil.

 

Rz. 63

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die zuständige Finanzbehörde kann auf Antrag andere Steuerzeitpunkte genehmigen, falls dies aufgrund der Besonderheit des jeweiligen Betriebes oder Gewerbes nötig ist.

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