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Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in RON ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist jedoch stets in RON anzugeben und die Umrechnung hat nach dem EZB-Kurs, dem Nationalbankkurs oder dem Umrechnungskurs der Bank, über welche die Zahlung abgewickelt wird, zu erfolgen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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