Rz. 62

Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Bei Fremdwährung müssen aber Angaben zur Umrechnung enthalten sein, d. h. entweder zusätzliche Beträge in Euro oder ein Wechselkurs.

Die Umrechnung hat nach dem EZB-Kurs zu erfolgen (vgl. Art. 266 Steuergesetz).

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