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Rechnungen dürfen auch in Fremdwährungen ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag ist aber stets in Euro anzugeben, wobei der amtliche EZB-Kurs für die Umrechnung zu verwenden ist (vgl. Art. 50 i. V. m. Schedule 12 Art. 7 Mehrwertsteuergesetz).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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