Rz. 59

Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in dänischen Kronen ausgestellt werden.

Fremdwährungen sind nach dem Tageskurs oder dem Kurs, den die dänischen Steuerbehörden veröffentlicht haben, umzurechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge