Rz. 59

Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in schwedischen Kronen ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss stets entweder in SEK oder in EUR angegeben werden.

Fremdwährungen sind nach dem durchschnittlichen Marktkurs oder dem EZB-Kurs umzurechnen (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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