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Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss aber immer (zusätzlich) in Euro angegeben werden.
Fremdwährungen sind nach dem Tageskurs einer autorisierten Bank umzurechnen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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