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Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Der Umsatzsteuerbetrag muss aber immer in Euro angegeben werden.

Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder, falls ein solcher nicht vorliegt, dem Kurs der belgischen Nationalbank umzurechnen. Alternativ ist es zulässig, einen zwischen den Parteien vereinbarten abweichenden Kurs zu verwenden, falls dieser im Vertrag und in der Rechnung angegeben wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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