Rz. 62
Es ist zulässig, digitale Rechnungen zu verwenden, wenn der Kunde zugestimmt hat, was auch konkludent möglich ist (vgl. Art. 114 Mehrwertsteuergesetz).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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