Rz. 54

Nach dem spanischen Umsatzsteuergesetz ist für Wirtschaftsgüter, die im Unternehmen länger als ein Jahr genutzt werden und deren Anschaffungskosten 3.005,06 EUR (500.000 Peseten, vgl. Art. 108 Mehrwertsteuergesetz) übersteigen, eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, sofern sich innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraumes der Vorsteuerschlüssel um 10 % ändert oder diese veräußert oder entnommen werden. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum beträgt für bewegliche Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, fünf Jahre und für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter zehn Jahre (vgl. Art. 107 Mehrwertsteuergesetz).

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