Rz. 52

Nach dem niederländischen Umsatzsteuergesetz ist für Wirtschaftsgüter, die im Unternehmen mindestens fünf Jahre genutzt werden, eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, sofern sich innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraums der Vorsteuerschlüssel um mehr als 10 % ändert oder diese veräußert oder entnommen werden. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum beträgt für bewegliche Gegenstände fünf Jahre und für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter zehn Jahre (vgl. Art. 13 und 13 a Durchführungsverordnung). Bei Immobilien ist zu beachten, dass eine Änderung des Vorsteuerschlüssels um mehr als 10 % unter bestimmten Umständen dazu führen kann, dass die Option zur Umsatzsteuer rückwirkend ihre Gültigkeit verliert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge