Rz. 50

Nach dem norwegischen Umsatzsteuergesetz gilt für bestimmte Gegenstände eine Vorsteuerberichtigungspflicht. Zum einen ist der Vorsteuerabzug bei PKW nach einem pro-rata-Satz zu berichtigen, wenn das Fahrzeug innerhalb von vier Jahren verkauft oder zu einem nichtsteuerbaren Bereich zugeordnet wird (vgl. Art. 9-6 Mehrwertsteuergesetz). Gleiches gilt für noch nicht fertiggestellte Immobilien bei entsprechenden Veränderungen vor der Fertigstellung.

 

Rz. 51

Weiterhin besteht eine allgemeine Vorsteuerberichtigungspflicht, wenn bei anderen Anlagegütern (Vorsteuerabzug mindestens 50.000 NOK) oder unbeweglichem Vermögen (Vorsteuerabzug mindestens 100.000 NOK) eine Nutzungsänderung eintritt (vgl. Art. 9-2 bis 9-5 Mehrwertsteuergesetz). Der Berichtigungszeitraum beträgt fünf Jahre für allgemeine Anlagegüter und zehn Jahre für unbewegliches Vermögen.

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