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Das portugiesische Umsatzsteuerrecht sieht grundsätzlich die Verrechnung von Vorsteuerüberschüssen mit der Ausgangsumsatzsteuer der Folgeperioden vor (vgl. Art. 22 CIVA).

Sofern der Vorsteuerüberschuss 3.000 EUR oder nach zwölf Monaten 250 EUR übersteigt, kann der Steuerpflichtige eine Erstattung fordern. Beläuft sich der zu erstattende Vorsteuerüberschuss auf mehr als 30.000 EUR, können die Finanzbehörden eine Bürgschaft, eine Bankgarantie oder eine andere geeignete Sicherheit für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangen (vgl. Art. 22 CIVA).

Weiter besteht die Möglichkeit, sich für die monatliche Erstattung von Vorsteuerüberschüssen elektronisch zu registrieren.

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