Rz. 50

Sofern die Vorsteuer die Ausgangsumsatzsteuer übersteigt, kann der Steuerpflichtige wählen, ob er die Erstattung von Vorsteuerüberhängen wünscht oder die Überhänge vorträgt, um sie in den folgenden vier Jahren mit der Ausgangsumsatzsteuer zu verrechnen.

Die Erstattung von Vorsteuerüberhängen kann entweder in der letzten Voranmeldung eines Jahres beantragt werden oder monatlich. Die Finanzverwaltung hat in jedem Fall bis zu sechs Monate Zeit, die Rechtmäßigkeit der Erstattung zu überprüfen. Das Guthaben wird dann zuzüglich Erstattungszinsen ausbezahlt. Steuerpflichtige, die eine monatliche Erstattung wünschen, müssen monatlich zusätzliche Informationen einreichen (Formular 340).

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