Rz. 82

Steuerpflichtige, deren Umsätze im Zeitraum der letzten zwölf Monate den Wert von 50.000 EUR nicht überstiegen haben bzw. wahrscheinlich nicht übersteigen werden, gelten als Kleinunternehmer.

 

Rz. 83

Gem. Art. 94 sloMwStG dürfen Kleinunternehmer keine MwSt berechnen und sie auf ausgestellten Rechnungen ausweisen. Sie haben keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Diese Bestimmungen gelten nur für Steuerpflichtige, die einen Sitz bzw. feste Niederlassung in Slowenien haben. Kleinunternehmer können jedoch bei der Steuerbehörde einen Antrag zur Besteuerung nach den allgemeinen Bestimmungen stellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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