Rz. 88
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Eine Rechnung mit falschen Angaben kann den Verlust der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger zur Folge haben.
Rz. 89
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Das MWStG regelt lediglich die Vorgehensweise für eine Korrektur der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes. Wie die restlichen Fehler (z. B. Angabe einer falschen USt-IdNr.) zu korrigieren sind, ist im MWStG nicht geregelt. In der Praxis erfolgt dies z. B. durch Stornierung der ursprünglichen Steuerbelege und Ausstellung neuer Belege.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen