Rz. 105

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Ab 01.01.2015 unterliegen Warentransporte im Straßenverkehr einer neuen, speziellen Anmeldepflicht beim ungarischen Finanzamt. Im Rahmen der Anmeldung ist die sog. EKAER-Nr. elektronisch auf der Webseite www.ekaer.nav.gov.hu zu beantragen.

 

Rz. 105a

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Mit der Meldepflicht sind die i. g. Erwerbe, i. g. Lieferungen bzw. sonstige Transporte i. Z. m. i. g. Verbringungen und Lohnveredelungsarbeiten sowie die ersten USt-pflichtigen Produktlieferungen im Inland betroffen. Die EKAER-Nr. ist im Falle der Warenbeförderungen mit mautpflichtigen Transportfahrzeugen über 3,5 t (oder mit Transportfahrzeugen, die beladen über 3,5 t wiegen) sowie betreffend den Transport als risikoreich qualifizierter Lebensmittel und Waren unabhängig von der Fahrzeuggröße vor Beginn der Beförderung einzuholen und dem Frachtführer, Spediteur zu übermitteln. Wird dieser Meldepflicht nicht oder unvollständig nachgekommen, kann vom Finanzamt ein Bußgeld bis zu 40 % des Warenwerts verhängt werden. Unternehmen, welche bereits nach dem neuen UZK erteilte AEO-Genehmigung haben, können die EKAER-Meldungen vereinfacht ausfüllen.

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