Rz. 104

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Zur Änderung einer Rechnung ist eine Urkunde auszustellen, welche u. a. die Nummer der ursprünglichen Rechnung sowie den Hinweis auf die Tatsache der Berichtigung dieser Rechnung enthalten muss. Ebenso sind der ursprüngliche Rechnungsbetrag, der modifizierte Rechnungsbetrag sowie der Differenzbetrag gesondert auszuweisen.

Ab dem 01.07.2018 sind auch die Angaben der elektronisch erstellten Storno- oder Korrekturrechnungen, wie unter Punkt 10.4.2 dargestellt, dem Finanzamt online überzutragen.

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