Rz. 103a

Seit dem 01.09.2013 ist für den Kleinhandel die Anwendung von online-Registrierkassen vorgeschrieben. Des weiteren wurden seit dem 01.01.2017 neben dem Kleinhandel auch bestimmte Dienstleistungstätigkeiten, wie z. B. plastische Chirurgen, Massage- und Fitnesssalons, Diskotheken, Taxifahrer, Kraftfahrzeugschlosser zur Nutzung der online-Registrierkassen gesetzlich verpflichtet. Die vom ungarischen Finanzamt zugelassenen Registrierkassen und weitere Voraussetzungen sind auf der Internetseite (www.nav.gov.hu/nav/online_penztargepek) des Finanzamts veröffentlicht.

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