Rz. 80

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Rechnungen, die den Gesamtbetrag von 400 EUR inkl. USt nicht übersteigen, werden als Kleinbetragsrechnungen bezeichnet. Bei deren Ausstellung genügt neben dem Ausstellungsdatum die Angabe von Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung, Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum über den sich die sonstige Leistung erstreckt, des Bruttopreises und des Steuersatzes. Weitere Vereinfachungen bestehen, wenn der Steuerbetrag durch Maschinen ermittelt wird bzw. für Fahrausweise für die Beförderung im Personenverkehr.

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