Rz. 78
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
In den Rechnungen sind folgende zusätzliche Merkmale aufzunehmen:
- USt-IdNr. des Leistungsempfängers (unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages),
- Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld bzw. auf die Steuerschuldnereigenschaft des Leistungsempfängers.
Rz. 79
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis findet keine Anwendung.
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