Rz. 78

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

In den Rechnungen sind folgende zusätzliche Merkmale aufzunehmen:

  • USt-IdNr. des Leistungsempfängers (unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages),
  • Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld bzw. auf die Steuerschuldnereigenschaft des Leistungsempfängers.
 

Rz. 79

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis findet keine Anwendung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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