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Irland hat eine Möglichkeit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eingeführt. Diese setzt voraus, dass eine Umsatzgrenze von zwei Mio. EUR innerhalb eines 12-Monats-Betrachtungszeitraums (fortlaufend) nicht überschritten wird, oder dass der Unternehmer mindestens 90 % seiner Umsätze an Nichtsteuerpflichtige ausführt (vgl. Art. 80 Mehrwertsteuergesetz). Es ist ein Antrag bei der Steuerbehörde zu stellen.

Das Verfahren ist nicht anwendbar, wenn der Kunde ein verbundenes Unternehmen ist, oder wenn es sich um Bauleistungen eines Subunternehmers an den Hauptunternehmer handelt.

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