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Zum 01.01.2014 wurde in Spanien für Kaufleute oder Freiberufler, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 2 Mio. EUR nicht überschritten hat und die während des Kalenderjahres von keinem ihrer Kunden mehr als 100.000 EUR erhalten haben, die Möglichkeit eingeführt, zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu optieren. Hierzu muss ein Antrag bei der Finanzbehörde gestellt werden. Die Behörde kann den Antrag ablehnen, falls sie das Steueraufkommen als gefährdet ansieht.

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