Rz. 48

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Anzahlungs- oder Teillieferungsrechnungen werden im Vereinigten Königreich wie gewöhnliche Rechnungen behandelt. Anzahlungen, die ohne Rechnungserteilung bezogen wurden, müssen jedoch bereits im Zeitpunkt der Vereinnahmung versteuert werden. Eine reine Zahlungsaufforderung (request for payment) ist nicht als ordnungsgemäße Rechnung anzusehen. Hierbei ist auf der Rechnung der Hinweis "This is not a VAT invoice" zu vermerken.

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