Rz. 45

In den Niederlanden ist eine Anpassung und Erstattung der Umsatzsteuer immer dann möglich, wenn nachträglich der Preis reduziert wird, es zur Stornierung einer Lieferung kommt oder der vereinbarte Preis nur zum Teil oder gar nicht gezahlt wird – Uneinbringlichkeit (vgl. Art. 29 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 46

Im Falle eines Forderungsausfalls entsteht der Anspruch auf Rückerstattung der Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt, zu dem sicher ist, dass der Kunde nicht oder nur einen Teilbetrag zahlen wird. Seit dem 01.01.2017 gilt eine Forderung immer dann als nicht realisierbar, wenn der Kunde seine Verbindlichkeit innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit nicht oder nur teilweise beglichen hat (vgl. Art. 29 Mehrwertsteuergesetz).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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