Rz. 47

Finnland gestattet es, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern. Es sind entsprechende Nachweise zu führen, doch ist es nicht Voraussetzung, dass Bankrott des Kunden oder vergebliche Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 48

Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen ebenfalls zu einer Umsatzsteueranpassung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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