Rz. 45

Estland sieht keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL.

 

Rz. 46

Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen stets zu einer Umsatzsteueranpassung (vgl. Art. 29 Mehrwertsteuergesetz). Dabei ist stets ein Belegaustausch erforderlich.

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