Rz. 74

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Eine ordnungsgemäße Rechnung dient dazu, dem Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss im Normalfall die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers,
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  • USt-IdNr. des Leistungsempfängers, soweit der Gesamtbetrag der Rechnung 10.000 EUR übersteigt und es sich beim Leistenden um einen inländischen Unternehmer handelt,
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  • Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt,
  • Entgelt, und den darauf anzuwendenden Steuersatz bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung,
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag,
  • Ausstellungsdatum,
  • fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung,
  • die dem Unternehmer erteilte USt-IdNr sowie
  • bei Fremdwährungsrechnungen ist der Steuerbetrag zusätzlich in EUR anzugeben. Als Umrechnungskurs kommt der Tageskurs lt. Bankmitteilung, Tageskurs lt. EZB oder Durchschnittskurs lt. BMF in Frage.
 

Rz. 75

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Hinsichtlich der für die Rechnungsausstellung anwendbaren Rechtsvorschriften ist in Übereinstimmung mit der RL 2010/45 zu beachten, dass österreichische Unternehmer stets eine Rechnung oder Gutschrift nach den Bestimmungen des österreichischen UStG auszustellen haben. Dies gilt auch dann, wenn sich der Leistungsort gemäß der B2B-Grundregel im übrigen Gemeinschaftsgebiet befindet und es dort zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt sowie für im Drittland ausgeführte Umsätze.

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