1.1 Rechtsgrundlagen

 

Rz. 1

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die kroatische USt ist seit 1998 eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Annäherung an das europäische Mehrwertsteuersystem erfolgte seit der Einführung der USt.

 

Rz. 2

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Mit 01.01.2010 wurde das UStG novelliert und zudem eine neue Verordnung zum UStG in Kraft gesetzt. In den darauf folgenden Jahren wurde das UStG noch einige Male novelliert, um sich an die Vorgaben des europäischen Mehrwertsteuersystems anzunähern. Die vollständige Anpassung des kroatischen USt-Rechts an die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bzw. an die RL 2008/9 ist zum Beitritt Kroatiens zur EU am 01.07.2013 erfolgt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU wurden ein neues UStG sowie eine neue Durchführungsverordnung zum UStG erlassen, die die Rechtsgrundlagen für die USt in Kroatien darstellen. Seitdem wurden diese bereits dreimal ergänzt. Das kroatische Finanzamt veröffentlicht regelmäßig Erläuterungen zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen, welche im Internet unter www.porezna-uprava.hr/Stranice/Naslovnica.aspx abrufbar sind. Ab 2012 ist die Anwendung der offiziell veröffentlichten Erläuterungen für alle Strukturen der Steuerverwaltung verbindlich.

1.2 Geltungsbereich (§ 3 kroUStG)

 

Rz. 3

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der territoriale Geltungsbereich des UStG erstreckt sich auf das Inland. Inland ist das Gebiet der Republik Kroatien.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge