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Portugal ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz DL 394-B/84 vom 26.12.1984 umgesetzt. Die Vorschriften der 6. EG-Richtlinie wurden mit dem Gesetz DL 195/89 vom 12.06.1989 übernommen.
Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wurde eine umfangreiche Überarbeitung des Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf innergemeinschaftliche Warenlieferungen erforderlich. Der Gesetzgeber hat den Änderungen durch Einführung des Gesetztes DL 290/92 vom 28.12.1992 Rechnung getragen. Dieses Gesetz über die Mehrwertsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb (Regime do IVA nas Transacções intracomunitárias – RITI) trat neben das allgemeine Mehrwertsteuergesetz (Código do Imposto sobre o Valor Acrescentado – CIVA) und bildet seitdem zusammen mit dem Allgemeinen Mehrwertsteuergesetz den rechtlichen Rahmen für die portugiesische Umsatzsteuer.
Die sich aufgrund der Richtlinien 2008/8/EG (Bestimmungslandprinzip für Dienstleistungen an Unternehmer) und 2008/9/EG (Vorsteuervergütung an EU-Unternehmer) ergebenden Änderungen hat Portugal durch das Gesetz DL 186/2009 vom 12.08.2009 umgesetzt.
Weitere wesentliche Bestandteile des portugiesischen Umsatzsteuerrechts sind die Behördenrundschreiben (Ofício-Circulado).
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