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Rumänien ist seit dem 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union. Das rumänische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist Teil des Allgemeinen Steuergesetzes von Rumänien, d. h. es gibt kein separates Mehrwertsteuergesetz. Dabei wurde die Mehrwertsteuer im Jahr 1993 eingeführt. Die Regelungen wurden später an die Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angepasst.

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