BMF, 25.9.2001, IV D 1 - S 7198 - 10/01
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur Prüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und Grundstückserwerben sind ab 1.1.2002 beiliegende Vordruckmuster
USt 1 W | Anfrage zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückserwerb |
USt 2 W | Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerb |
Anlage USt 2 W | zur Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerb |
USt 3 W | Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückserwerb |
zu verwenden. Diese ersetzen die mit BMF-Schreiben vom 2.2.1998, IV C 4 – S 7198 – 7/97 (BStBl 1998 I S. 148, USt-Kartei § 9 S 7198 Karte 11) herausgegebenen Vordruckmuster.
(2) Die Änderungen gegenüber den bisherigen Vordruckmustern sind redaktioneller oder drucktechnischer Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro zum 1.1.2002.
(3) Die Zeilenabstände der Vordruckmuster sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.
(4) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Vordruckmuster USt 1 W und USt 3 W bestehen aus einem Original (für den Unternehmer) und Durchschriften (für das FA). Bei der Herstellung dieser Vordrucke ist deshalb auf eine entsprechende Übereinstimmung der Zeilen der Originale und der Durchschriften zu achten.
4 Anlagen
(hier nicht enthalten)
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2001, 699
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