BSG, Urteil v. 30.1.2020, B 2 U 19/18 R
Das BSG hat bei seiner Entscheidung die Frage berücksichtigt, ob die zugrunde liegende Regelung aus dem Jahr 1971 überhaupt das Phänomen "Homeoffice" berücksichtigen konnte und dazu argumentiert, dass es Berufsarbeit zuhause auch damals schon gab, beispielsweise bei Selbstständigen. Der Gesetzgeber habe sich also bewusst dafür entschieden, nur Wege von zuhause zu einem anderen Arbeitsort unter Versicherungsschutz zu stellen. Eine Lücke, die nun durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden könne, gebe es nicht.
Schön wäre es, der Gesetzgeber würde aktiv werden, um Arbeitende im Homeoffice bei der Zurücklegung von Wegen mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die eine andere Arbeitsstätte aufsuchen. Agilität und Flexibilität in der Berufswelt benötigen passgenaue gesetzliche Rahmenbedingungen und nicht Vorschriften aus dem letzten Jahrhundert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen