Das Zinsabkommen Bundesrepublik-Schweiz sah eine Nachversteuerung von Vermögenswerten bei Schweizer Zahlstellen und eine Erhebung von Quellensteuer vor. Die Nachversteuerung erfolgte aufgrund einer Formel mit 21 % bis 41 %. Durch diese Einmalzahlung sollten ESt, GewSt, Erbschaft- und Schenkungsteuer und eine etwaige VSt abgegolten sein. Für künftige Zins-, Dividenden- und sonstige Erträge sah das Abkommen eine Quellensteuer i. H. v. 25 % zuzüglich SolZ vor. Das Abkommen ist im Bundesrat abgelehnt worden und daher nicht in Kraft getreten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge