Zusammenfassung

 
Überblick

Unter dem Schlagwort "Qualitätssicherung" versteht man Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt. Dies gilt auf nationaler Ebene ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union. Die Zertifizierung nach DIN 77700 regelt die Sicherstellung eines vorgegebenen Qualitätsniveaus für die Dienstleistungen von Beratungsstellenleitern von Lohnsteuerhilfevereinen. Gegenstand der Zertifizierung nach DIN 77700 ist zum einen die Sicherstellung der fachlichen Qualität der Beratungsleistung (Abschn. 4 und 5 der Norm) und zum anderen die Gewährleistung der primär organisatorischen und strukturellen Qualität der Dienstleistungserbringung (Abschn. 6 und 7 der Norm). Die Abschn. 4 und 5 sowie 6 und 7 der Norm stehen gleichberechtigt und gleichgewichtig nebeneinander. Sie sind Gegenstand der Prüfung und der laufenden Kontrolle im Rahmen der Zer­tifizierung nach DIN 77700 – Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine – sowie der Verwaltung erteilter Zertifikate.

Die Abschn. 4 und 5 der Norm, die den Nachweis von Fachkenntnissen betreffen, können außer von Beratungsstellenleitern auch von beratend tätigen Mitarbeitern einer Beratungsstelle (Sachbearbeitern) erfüllt werden. Die Zertifizierung im eigentlichen Sinne ist jedoch den Beratungsstellenleitern vorbehalten, weil nur sie für die Abläufe in der Beratungsstelle verantwortlich sind.

Am 31.12.2022 waren bundesweit 1.452 Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen nach DIN 77700 zertifiziert, 422 Teilzertifikate und 242 Sachkundebescheinigungen (Urkunden) lagen vor.

1 DIN Deutsches Institut Normung e. V.

Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der 1917 gegründet wurde. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen (u. a. Internationale Organisation für Normung – ISO; Europäisches Komitee für Normung – CEN). Dieser Status wurde im Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland am 5.6.1975 anerkannt.

Beim DIN setzen sich Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung, Staat, d. h. jedermann, der ein Interesse an der Normung hat, zusammen, um den Stand der Technik zu ermitteln und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in Deutschen Normen niederzuschreiben.

Das DIN ist auf dem Sektor der Normierung von Dienstleistungen maßgebend.[1]

[1] Quelle: http://www.din.de.

2 Bedeutung der DIN 77700 aus der Sicht des DIN

Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD), der die Norm erarbeitete. Sie trat am 1.5.2006 in Kraft.[1]

Träger des Projekts waren der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL), seit 2017 fusioniert zum Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL). Beteiligt waren ferner der Deutsche Anwaltsverein e. V. (DAV), der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV), Fachleute aus der öffentlichen Finanzverwaltung sowie die Stiftung Warentest und der DIN-Verbraucherrat.

Die DIN 77700 ergänzt eine Reihe weiterer Normen und Spezifikationen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und in angrenzenden Themenbereichen, die ihrerseits einen wichtigen Bestandteil der Dienstleistungsnormung im DIN darstellen.[2]

Die Ziele der Verbrauchervertretung im Normungsvorhaben waren: Festlegung von Qualifikationsanforderungen an die Berater (Kompetenz und Wissen), Transparentmachung der (Beratungs-)Dienstleistung (auch hinsichtlich der Beratungsbefugnis) und ihrer Kosten, Einbringung allgemeiner Anforderungen an Beratungsgespräche (z. B. hinsichtlich Kundenanalyse, Vertraulichkeit, Datenschutz, Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Übermittlung genauer/transparenter Informationen).[3]

[1] Pressemitteilung des DIN v. 5.5.2006.
[2] Übersicht Dienstleistungsnormung, Stand 2008-05, nachzulesen unter http://www.din.de.
[3] Pressemitteilung des DIN v. 27.6.2006.

3 Inhalt der DIN 77700

Der Text der Norm (ihr Wortlaut) ist urheberrechtlich geschützt. Der Einzelbezug ist über den Beuth Verlag GmbH, Berlin – Wien – Zürich, möglich.[1]

Die Norm gliedert sich in 2 unterschiedliche Bereiche. Sie definiert zum einen die fachlichen Anforderungen an die Berater in Lohnsteuerhilfevereinen (Abschn. 4 und 5) sowie zum anderen die Dienstleistungserbringung (Abschn. 6) und die technische und sonstige Ausstattung der Beratungsstelle (Abschn. 7).

[1] http://www.beuth.de. Der Einzelbezugspreis beträgt gegenwärtig als Download 61,30 EUR und im Versand 74,00 EUR.

3.1 Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Beraters

Unter Beratern versteht die Norm natürliche Personen, derer sich der Lohnsteuerhilfever...

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