1Maßgebendes Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. 2Gesamteinkommen des Haushalts im Sinne dieses Gesetzes ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 24. 3Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

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