Kurzbeschreibung
Beide Parteien möchten den Architektenvertrag einvernehmlich aufheben. Dies ist sinnvollerweise in einer Aufhebungsvereinbarung schriftlich zu regeln.
Vorbemerkung
Beide Parteien möchten den Architektenvertrag einvernehmlich aufheben. Dies ist sinnvollerweise in einer Aufhebungsvereinbarung schriftlich zu regeln.
Aufhebungsvereinbarung
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zwischen
Architekten/Ingenieur
(vertreten durch)
und
Bauherr
Vorbemerkung
Mit Architektenvertrag vom _______________ haben die Parteien einen Vertrag über die Erbringung der Leistungsphasen _______________ des § 34 HOAI geschlossen. Die Parteien sind sich einig, dass der vorbezeichnete Architekten-/Ingenieurvertrag einverständlich aufgehoben wird.[1]
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:
§ 1
Der Architekten-/Ingenieurvertrag vom _______________ wird
□ mit sofortiger Wirkung
□ zum _______________
aufgehoben.
§ 2
Dem Architekten/Ingenieur steht noch ein Honoraranspruch in Höhe von __________ EUR brutto zu. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieser Vereinbarung zu zahlen.[2]
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Betrag mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 3
Die erbrachten Architekten-/Ingenieurleistungen gelten mit Abschluss dieser Vereinbarung als abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abschluss dieser Vereinbarung zu laufen.[3]
§ 4
Der Architekt hat die für die Weiterführung des Baus notwendigen Unterlagen an den Bauherrn bereits vor oder spätestens bei Abschluss dieser Vereinbarung herausgegeben. Sollten sich weitere Unterlagen als erforderlich erweisen, werden auch diese unverzüglich herausgegeben.[4]
§ 5
Alle gegenseitigen und wechselseitigen Ansprüche mit Ausnahme der Gewährleistungsansprüche sind mit Abschluss dieser Vereinbarung und Zahlung des in § 2 benannten Honorars abgegolten.[5].
_________________________ (Ort, Datum) |
_________________________ (Ort, Datum) |
_________________________ (Bauherr) |
_________________________ (Architekt/Ingenieur) |
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