Rz. 43
Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören
- Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken und Sparkassen,
- Verbindlichkeiten gegenüber vergleichbaren ausländischen Kreditinstituten,
- Verbindlichkeiten gegenüber Bausparkassen,
- durch Solawechsel unterlegte und zusätzlich durch Forderungsabtretung gesicherte Kredite.
Rz. 44
Auch die Zinsverbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten sind hier auszuweisen.[1]
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