Der Begriff Gewinn ist weder im Rahmen der beschränkten Stpfl. noch in Zusammenhang mit den ausl. Einkünften noch im DBA definiert. Allgemein ist darunter der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und dem Buchwert zu verstehen. Die abkommensrechtliche Regelung spricht nach ihrem Wortlaut nur von Gewinnen. Die Regelung erfasst allerdings auch Verluste aus der Veräußerung der jeweiligen Vermögensgegenstände.

Eine Veräußerung liegt nicht nur bei einem Verkauf, sondern auch bei einem Tausch oder tauschähnlichen Vorgängen, bei Umwandlungen, Einbringungen, verdeckten Einlagen und Entnahmen vor.

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