Kurzbeschreibung

Der Übungsleiterfreibetrag wurde mit Wirkung ab 01.01.2021 auf 3.000 Euro jährlich erhöht. Bereits zur Erfüllung der steuerlichen Vorgaben für die mögliche Nutzung des persönlichen ÜL-Freibetrags bei Vergütungsabrechnungen durch gemeinnützige Vereine/Verbände, aber auch gemeinnützige Organisationen in anderer Rechtsform, z.B. durch die gGmbH, Stiftungen, wird eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Beschäftigten verlangt.

Vorbemerkungen

Der Übungsleiterfreibetrag wurde mit Wirkung ab 01.01.2021 auf 3.000 Euro jährlich erhöht. Bereits zur Erfüllung der steuerlichen Vorgaben für die mögliche Nutzung des persönlichen Übungsleiterfreibetrags bei Vergütungsabrechnungen durch gemeinnützige Vereine/Verbände, aber auch gemeinnützige Organisationen in anderer Rechtsform, z. B. durch die gGmbH, Stiftungen, wird eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Beschäftigten verlangt. Dies sehen ausdrücklich auch die Lohnsteuerrichtlinien 2021 für Vergütungsabrechnungen mit Freibetragsnutzung vor.

Unabhängig davon, ob es um weiter bestehende Vertragsverhältnisse mit Übungsleitern auch weiterhin für das Vereinsjahr 2022 und später geht oder die begünstigte Tätigkeit nebenberuflich erst im Laufe des Jahres 2022 aufgenommen wird: Vereine/Verbände als Arbeitgeber haben zu Vertragsbeginn die unterschriebene, schriftliche Erklärung mit der Berechtigung zur Nutzung des Freibetrags in bestimmter Höhe unterschrieben zum Lohnkonto zu nehmen. Um damit Vergütungen an die eingesetzten Übungsleiter zutreffend abrechnen zu können. Zudem dies für mögliche spätere Betriebsprüfungen beim Verein/Verband als Nachweis zur Zustimmung des Beschäftigten zur Freibetragsnutzung bei Anforderung vorlegen zu können.

Erklärung zur Vergütungsabrechnung 2022 bei Nutzung der Übungsleiterfreibetragsregelung nach § 3 Nr. 26 EStG

Zwischen dem Verein ______________________________ e. V. mit Sitz in_______________________,

dieser vertreten durch den Vorstand/das Präsidium, für diesen handelnd Frau/Herr _________________,

und

Frau/Herrn ______________________________,

Anschrift/ Kontaktdaten: ______________________________,

in ihrer/seiner Funktion als nebenberuflich angestellte/r Übungsleiterin/Übungsleiter für steuerbegünstigte Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG, dies mit der Tätigkeit/Aufgabenstellung als ______________________________, besteht ein Vertragsverhältnis für diese Tätigkeit.

Ergänzend erklärt die/der Beschäftigte für das Steuerjahr 2022/für den Zeitraum ab __________ 2022:

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

[ ] Es wird versichert, dass neben der Übungsleitertätigkeit/der steuerbegünstigten Tätigkeit für den o. g. gemeinnützigen Verein/Verband/die Körperschaft in diesem Kalenderjahr keine weiteren begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG ausgeübt werden, eine auch teilweise Inanspruchnahme des persönlichen Steuerfreibetrags in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr durch andere Arbeitgeber/Dritte somit nicht erfolgt. Der gemeinnützige Verein daher berechtigt ist, den Freibetrag vollumfänglich für Vergütungsabrechnungen in diesem Steuerjahr zu nutzen.
[ ]

Neben meiner Tätigkeit für den o. g. Verein/Verband/die Körperschaft übe ich für nachfolgende Einrichtungen diese weiteren Übungsleitertätigkeiten aus:

Name der Einrichtung/der Vereins/der Organisation/des Trägers: _________________________ Anschrift: _________________________. Hierfür wird von dort bereits von meinem persönlichen Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG ein anteiliger Betrag in Höhe von ____________ Euro insgesamt jahresbezogen für die dortige Entgeltabrechnung im laufenden Kalenderjahr 2022 genutzt.
[ ] Ich bin grundsätzlich damit einverstanden, dass sich der o. g. Verein als Arbeitgeber im Bedarfsfall wegen der Inanspruchnahme und Nutzung des mir zustehenden Übungsleiterfreibetragsvolumens mit der zuvor benannten Einrichtung ohne rechtliche Verpflichtung abstimmen kann. Weitere vergleichbare Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Freibetrags werden nicht ausgeübt.

_________________________

Ort/Datum

_________________________

Ort/Datum

_________________________

Die Übungsleiterin/der Übungsleiter

_________________________

Für den Verein als Arbeitgeber

Abschließende Hinweise

Hintergrund für die vorgenannte Erklärung ist unter anderem die Möglichkeit der Nutzung des jeweiligen Freibetragsvolumens durch den Verein als Arbeitgeber bis zum höchstmöglichen Freibetrag von 3.000 Euro mit Wirkung ab 2021 für diese besonderen Beschäftigungsverhältnisse. Bei Beachtung der sonstigen Vorgaben für diese steuerbegünstigte nebenberufliche Tätigkeit handelt es sich um einen persönlichen Jahressteuerfreibetrag, den der nebenberuflich Beschäftigte – geschlechtsneutral – personenbezogen bei der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen/Verbänden und sonstigen gemeinnützigen Organisationen/Körperschaften für Vergütungsabrechnungen nutzen kann. Auf die Einhaltung der pädagogisch/betreuerischen Ausrichtung der Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich sollte jedoch stets bei Durchführung dieser nebenberuflichen Beschäftigungsverhältnisse unbedingt geachtet werden. Auch die Ausschöpfung des zur Nutzung...

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