Rz. 226

[Autor/Stand] Der Denkmalschutz soll dafür sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Verfügungsbeschränkungen sowie rechtlich verpflichtenden Unterhaltslasten für unter Denkmalschutz stehende Grundstücke können den gemeinen Wert bzw. den Einheitswert eines Grundstücks mindern. Vor diesem Hintergrund kann bei denkmalgeschützten Objekten (z.B. Schlössern, Burgen und Herrenhäusern) ein besonderer Abschlag gemäß § 82 Abs. 1 BewG erfolgen. Für die Gewährung des Abschlags kommt es im Allgemeinen aber nicht auf die Eintragung in die vorläufige Denkmalliste oder in das Denkmalbuch an, sondern auf den Antrag des Eigentümers und die Vorlage des von der Denkmalschutzbehörde erteilten Bescheids über die volle oder teilweise Denkmaleigenschaft des Grundstücks.

 

Rz. 227

[Autor/Stand] Dabei wird grundsätzlich nur die sog Überlast berücksichtigt. Als Überlast ist der Teil der Unterhaltslast eines denkmalgeschützten Objekts zu verstehen, der durch die besondere Art der Bebauung des Grundbesitzes in Verbindung mit den sich aus landesgesetzlichen Denkmalschutzvorschriften ergebenden Verpflichtungen erwächst. Ein Abschlag aber allein wegen erhöhter Instandhaltungskosten kommt bei denkmalgeschützten bebauten Gebäuden nicht in Betracht.[3]

 

Rz. 228

[Autor/Stand] Hinsichtlich der Höhe des Abschlags bei der Bewertung im Ertragswertverfahren wird durch die Finanzverwaltung der Grundstückswert im Falle eines denkmalgeschützten Objektes ohne weiteren Nachweis um 5 % ermäßigt. Eine Erhöhung des Abschlags auf 10 % soll nur dann in Betracht kommen, wenn die denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen den Verkehrswert in ungewöhnlichem Maße gemindert haben. Dazu obliegt dem Steuerpflichtigen die Beweislast.[5]

 

Rz. 229– 235

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2020
[3] BFH v. 7.2.1975 – III R 145/73, BStBl. II 1975, 474 (475 f.); vgl. auch R 31 Abs. 1 Satz 2 BewGr.
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2020

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