Rz. 1170

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter:

  • Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verkauft werden können (2022/2023);
  • Im Rahmen eines Pilotprojekts bewerten, welche digitale(n) Lösung(en) wie genutzt werden kann (können), um neue digitale Dienste für Steuerpflichtige zu schaffen und die Arbeit der Steuerverwaltungen auf Unionsebene besser zu unterstützen (2022/2023);
  • Legislativvorschlag zur Modernisierung der MwSt-Meldepflichten (2022/2023);
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des OSS (es sollen alle übrigen Umsätze zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C), die bisher nicht abgedeckt sind, eingeschlossen werden; die Unternehmer sollen dann in der Lage sein, alle B2C-Umsätze in der EU im Rahmen einer einzigen Mehrwertsteuererklärung zu melden, die in dem Mitgliedstaat der Niederlassung abzugeben ist, 2022/2023);
  • Gesetzgebungsinitiative zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 (Zusammenarbeits-Verordnung), um im Rahmen von Eurofisc eine echte EU-Fähigkeit zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs bei grenzüberschreitenden Umsätzen zu schaffen; Eurofisc soll nicht nur für Mehrwertsteuerwecke, sondern auch z. B. für Finanzmarktbehörden, den Zoll, OLAF und Europol zu einem Knotenpunkt der EU für Steuerinformationen werden (2022/2023);
  • Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften für Finanzdienstleistungen (2020/2021);
  • Umwandlung des Status des Mehrwertsteuer-Ausschusses.

    Der MwSt-Ausschuss ist derzeit ein beratender Ausschuss ohne Befugnisse im Verfahren zur Annahme der Durchführungsmaßnahmen, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt. Die Kommission will eine Änderung der MwStSystRL vorschlagen, um den Mehrwertsteuerausschuss in einen "Komitologieausschuss" umzuwandeln, der mit qualifizierter Mehrheit die Annahme von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission überwachen würde (2020/2021);

  • Anpassung des Mehrwertsteuerrahmenwerks an die Plattformwirtschaft; die Kommission will eine Änderung der MwStSystRL vorschlagen, die Klarheit und Rechtssicherheit für die beteiligten Akteure schaffen soll; außerdem wird geprüft, welche Rolle Plattformen bei der Sicherung der Steuererhebung spielen könnten (2022/2023);
  • Ökologischere Besteuerung des Personenverkehrs; die MwStSystRL enthält derzeit mehrere Steuerbefreiungen für den Bereich des Personenverkehrs. Einige dieser Steuerbefreiungen betreffen nur bestimmte Arten des Personenverkehrs. Dies führt z. B. dazu, dass der internationale Personenluft- und -seeverkehr de facto nicht der MwSt unterliegt. Die Kommission will einen Gesetzgebungsvorschlag zur Überprüfung dieser Steuerbefreiungen vorlegen, um sicherzustellen, dass sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang stehen. Die Überprüfung würde auch die Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf den Ort der Besteuerung von Personenverkehrsleistungen umfassen (2022/2023).
[1] COM(2020) 312 final; Ratsdokument 9844/20, FISC 159, ECOFIN 637.

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